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Gewährleistungsbedingungen
1. Beanstandungen müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
14 Tagen nach Ankunft des Gerätes schriftlich angezeigt werden. Ist diese
Frist abgelaufen oder wird das beanstandete Gerät in Betrieb genommen
und damit gearbeitet, so gilt das Gerät als abgenommen und damit
mangelfrei. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung,
spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Gerätes,
schriftlich anzuzeigen.
2. Wir gewährleisten die vertraglich vereinbarte Gebrauchsfähigkeit des von
uns gelieferten Gerätes für einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Frist
beginnt mit dem Tag, an dem das Gerät bei dem Käufer angekommen ist.
Unabhängig davon gilt unsere Lieferpfl icht als erfüllt, sobald das Gerät
unser Werk bzw. Lager verlässt. Eine Herstellergarantie übernehmen wir
ausdrücklich nicht. Die zwingenden Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
3. Verschleißteile unterliegen einer eingeschränkten Gewährleistung.
Verschleißteile sind Teile, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der
Maschinen einer betriebsbedingten Abnutzung unterliegen. Die
Verschleißzeit ist nicht einheitlich defi nierbar, sie diff eriert nach der
Einsatzintensität. Die Verschleißteile sind gerätespezifi sch entsprechend
der Betriebsanleitung des Herstellers zu warten, einzustellen und
ggf. auszutauschen. Ein betriebsbedingter Verschleiß bedingt keine
Mängelansprüche.
Verschleißteile für Maschinen wie Kernbohr-, Sägemaschinen und
Sondermaschinen sowie dazugehörige Baugruppen allgemein
(soweit vorhanden):
- Vorschub- und Antriebselemente wie Zahnstangen, Zahnräder, Ritzel,
Spindeln, Spindelmuttern, Spindellager, Seile, Ketten, Kettenräder, Riemen
- Führungselemente wie Führungsleisten, Führungsbuchsen,
Führungsschienen, Rollen, Lager, Gleitschutzaufl agen
- Spannelemente von Schnelltrennsystemen
- Spülkopfdichtungen
- Gleit- und Wälzlager die nicht im Ölbad laufen
- Wellendichtringe und Dichtelemente
- Reib- und Überlastkupplungen, Bremsvorrichtungen
- Kohlebürsten, Kollektoren/Anker
- Hilfs-, Betriebsstoff e
- Leichtlöseringe
- Regelpotentiometer und manuelle Schaltelemente
- Befestigungselemente wie Dübel, Anker und Schrauben
- Sicherungen und Leuchten
- Bowdenzüge
- Lamellen
- Membranen
- Zündkerzen, Glühkerzen
- Teile des Reversierstarters wie Anwerfseil, Anwerfklinke, Anwerfrolle,
Anwerff eder
- Abdichtbürsten, Dichtgummi, Spritzschutzlappen
- Filter aller Art
- Antriebs-, Umlenkrollen und Bandagen
- Seilschlagschutzelemente
- Lauf- und Antriebsräder
- Wasserpumpen
- Schnittguttransportrollen
- Bohr-, Trenn- und Schneidwerkzeuge
- Energiespeicher
4. Bei berechtigter Beanstandung können wir nach eigener Wahl das
Gerät gebrauchsfähig machen und/oder gegen Rückgabe des Gerätes
Ersatzlieferung vornehmen. Ersetzte Teile bzw. Geräte gehen in unser
Eigentum über.
5. Eine Beanstandung ist schriftlich unter Angabe von Maschinennummer,
Rechnungsnummer und -datum vorzunehmen.
6. Eine Ausbesserung erfolgt im Lieferwerk. Bei Reparaturarbeiten, die nur
nach zwingender vorheriger Zustimmung von uns auf Wunsch des Käufers
bei diesem oder bei einem Dritten durchgeführt werden dürfen, trägt der
Käufer die hierdurch entstehenden Mehrkosten des Monteurs und etwaiger
Hilfskräfte. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer selbst oder dritte,
nicht autorisierte, Personen Eingriff e am Kaufgegenstand vornehmen.
7. Falls der Austausch von Baugruppen oder Bauteilen durch den Käufer oder
Dritte ausdrücklich mit uns vereinbart wurde, kann die eventuelle
Anerkennung des Gewährleistungsfalles erst nach der Rücksendung und
Überprüfung der beanstandeten Teile durch uns erfolgen.
8. Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nur dann das Recht
zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir eine Nachbesserung oder
Ersatzlieferung gem. Ziff . 4 trotz Vorliegen eines Mangels verweigern oder
eine uns hierzu gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstreicht. Bei einem
nur unerheblichen Mangel hat der Käufer lediglich ein Minderungsrecht.
Im Übrigen ist eine Minderung des Kaufpreises ausgeschlossen.
Für Schadensersatz aufgrund eines Mangels und Mangelfolgeschäden
haften wir nicht; es sei denn, diese treten aufgrund von uns zu vertretenen
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit auf.
9. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus den
nachfolgenden Gründen entstanden sind:
a) fehlerhafte Installation,
b) unsachgemäße Bedienung oder Überbeanspruchung,
c) dauernde Überlastung, die zu Schäden in den Wicklungen des Ankers
und der Feldspule führen,
d) äußere Einwirkungen, z.B. Transportschäden oder Schäden durch
Witterungseinfl üsse oder sonstige Naturerscheinungen,
e) Verwendung von Ergänzungs- und Zubehörteilen, die nicht mit unseren
Geräten abgestimmt sind.
10. Bei Anlass zur Beanstandung eines Diamant-Werkzeuges ist dieses
sofort aus der Maschine zu nehmen! Zur Wahrung von Interessen und
um eine sachgerechte Prüfung durchführen zu können, ist eine
Segmenthöhe von mindestens 20 % erforderlich. Bei Nichtbeachtung gehen
eventuelle Ersatzansprüche verloren!
11. Werden von uns Gewährleistungsansprüche erfüllt, so wird dadurch weder
die Gewährleistungsfrist verlängert noch eine neue Gewährleistungsfrist für
das Gerät in Lauf gesetzt. Die Gewährleistungsfrist für eingebaute
Ersatzteile endet nicht früher und nicht später als die für das Gerät.
12. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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